Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Hanse Leads, Inh. Jonas Lampe · Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1)Hanse Leads, Inh. Jonas Lampe, Rauschener Ring 26c, 22047 Hamburg (nachfolgend „Hanse Leads"), erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Hanse Leads stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn Hanse Leads in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(2)Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
(3)Hanse Leads ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Geänderte Bedingungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
§ 2 Vertragsschluss, Leistungserbringung
(1)Verträge kommen durch ein Angebot bzw. eine Auftragsbestätigung von Hanse Leads und deren Annahme durch den Kunden zustande. Die Annahme sollte in Textform (z. B. per E-Mail oder Unterschrift) dokumentiert werden; eine besondere Form ist hierfür jedoch nicht Voraussetzung. Personen, die im Namen einer Partei handeln, versichern ihre Bevollmächtigung hierzu.
(2)Für Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ist die jeweilige Auftragsbestätigung bzw. das jeweilige Angebot von Hanse Leads maßgeblich.
(3)Hanse Leads schuldet die Leistungserbringung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach dem Stand der Technik und den anerkannten Grundsätzen des Online-Marketings. Hanse Leads schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Anzahl an Anfragen, qualifizierten Verkaufsgesprächen, Terminen oder Vertragsabschlüssen des Kunden. Die Leistungspflicht von Hanse Leads beschränkt sich auf den Aufbau und Betrieb des vereinbarten digitalen Vertriebssystems sowie die Vorqualifizierung eingehender Interessenten nach den vereinbarten Kriterien.
(4)Ein „qualifiziertes Verkaufsgespräch" im Sinne dieser AGB ist ein Termin mit einem Interessenten, der die vereinbarten Grundvoraussetzungen hinsichtlich Bedarf, Interesse und Rahmenbedingungen erfüllt.
(5)Vereinbarte Leistungsziele und -zeiträume beginnen mit dem tatsächlichen operativen Start der Kampagnen (Go-Live), nicht mit dem Datum des Vertragsschlusses. Bei Kampagnen auf Meta ist regelmäßig eine Lernphase von 3–4 Tagen einzuplanen, bevor sich die Ergebnisse stabilisieren; diese Lernphase stellt keine Leistungsstörung dar.
(6)Der Kunde stellt Hanse Leads alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
(7)Hanse Leads ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer und sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
§ 3 Vertragslaufzeit, Kündigung
(1)Die Laufzeit von Dauerschuldverhältnissen (insbesondere Betreuungs- und Kampagnenverträge) ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Ist dort keine feste Laufzeit vereinbart, gilt eine Mindestlaufzeit von drei Monaten ab Leistungsbeginn.
(2)Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Laufzeitende gekündigt wird.
(3)Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch Hanse Leads liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung in Verzug ist und diesen Verzug auch nach zweifacher Mahnung mit einer Frist von jeweils mindestens 14 Tagen nicht ausgleicht.
(4)Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1)Der Kunde unterstützt Hanse Leads im erforderlichen Umfang und auf eigene Kosten bei der Leistungserbringung und benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner.
(2)Der Kunde stellt die für die Kampagnen erforderlichen Unterlagen, Informationen, Zugänge (u. a. zu Werbekonten, Analytics- und CRM-Systemen) sowie Bild-, Video- und Textmaterial rechtzeitig, vollständig und in verwendungsfähiger Qualität zur Verfügung.
(3)Der Kunde erteilt erforderliche Freigaben (z. B. zu Kampagnenkonzepten, Anzeigenlayouts und Landingpage-Inhalten) unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen nach Vorlage durch Hanse Leads.
(4)Der Kunde stellt sicher, dass er zur Nutzung des von ihm bereitgestellten Materials (insbesondere Bild- und Videomaterial mit abgebildeten Personen) berechtigt ist, und holt hierfür erforderliche Einwilligungen selbst ein. Der Kunde räumt Hanse Leads die zur Vertragsdurchführung erforderlichen einfachen Nutzungs- und Bearbeitungsrechte an diesem Material ein.
(5)Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Leistungstermine entsprechend; hierdurch verursachte Mehrkosten trägt der Kunde.
§ 5 Rechte an Arbeitsergebnissen
(1)Landingpages, die Hanse Leads im Rahmen der Zusammenarbeit für den Kunden entwickelt, stehen mit vollständiger Bezahlung im Eigentum des Kunden. Der Kunde kann diese unabhängig vom weiteren Verlauf oder der Beendigung der Zusammenarbeit uneingeschränkt weiter nutzen.
(2)An sonstigen individuell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen (insbesondere Anzeigenkreationen, Werbetexten und Kampagnenkonzepten) räumt Hanse Leads dem Kunden mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, das inhaltlich auf die im Vertrag vorgesehenen Zwecke begrenzt ist. Hanse Leads bleibt berechtigt, vergleichbare Arbeitsergebnisse sowie zugrundeliegende Methoden, Konzepte und Vorlagen auch für andere Kunden zu verwenden.
(3)Sämtliche Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Bezahlung der jeweiligen Leistung endgültig eingeräumt.
§ 6 Nutzung von Interessentendaten
(1)Sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit generierten Interessenten- und Leaddaten stehen dem Kunden zu und werden ihm über das vereinbarte CRM- bzw. Tracking-System zugänglich gemacht.
(2)Hanse Leads ist berechtigt, aus der Zusammenarbeit gewonnene Erkenntnisse in anonymisierter bzw. aggregierter Form, ohne dass Rückschlüsse auf einzelne Interessenten oder den Kunden möglich sind, zur Weiterentwicklung und Optimierung ihrer eigenen Systeme und Prozesse zu nutzen.
§ 7 Vergütung
(1)Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung und kann sich aus einer Betreuungspauschale sowie ggf. weiteren vereinbarten Leistungspositionen zusammensetzen. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2)Werbebudgets für die Ausspielung von Kampagnen (z. B. auf Meta oder Google Ads) werden gesondert nach den jeweils vereinbarten Konditionen abgerechnet oder direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Werbeplattform abgewickelt; sie sind nicht Bestandteil der Betreuungspauschale.
(3)Rechnungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, sofort fällig und binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(4)Bei Vereinbarung des SEPA-Lastschriftverfahrens erteilt der Kunde ein entsprechendes Mandat in Textform; dieses gilt auch für etwaige Folgeverträge. Kommt es aus vom Kunden zu vertretenden Gründen zu einer Rücklastschrift, gleicht der Kunde den offenen Betrag innerhalb von drei Werktagen aus und trägt die hierdurch entstehenden Kosten.
(5)Der Kunde kann gegen Vergütungsansprüche von Hanse Leads nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 8 Termine, Leistungsstörungen, Höhere Gewalt
(1)Vereinbarte Termine gelten als unverbindliche Zielvorstellungen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2)Hanse Leads ist von der Leistungspflicht befreit, soweit und solange die Nichterfüllung auf Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhergesehene, außergewöhnliche und außerhalb des Einflussbereichs von Hanse Leads liegende, für sie unvermeidbare Umstände zurückzuführen ist. Dazu zählen insbesondere Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Pandemien sowie Störungen durch Stromausfälle, Cyberangriffe oder Sabotage, einschließlich entsprechender Störungen bei von Hanse Leads genutzten Drittplattformen (z. B. Werbeplattformen).
(3)Die Befreiung nach Abs. 2 gilt für die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit danach. Schadensersatzansprüche des Kunden hierfür bestehen nicht. Hanse Leads informiert den Kunden unverzüglich über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt.
§ 9 Haftung
(1)Hanse Leads haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(2)Bei der fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von Hanse Leads auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt; der Höhe nach begrenzt auf den Nettoauftragswert der jeweiligen Einzelleistung bzw., bei wiederkehrenden Leistungen, auf die innerhalb der betroffenen Vertragsperiode gezahlte Nettovergütung.
(3)In den Fällen von Abs. 2 haftet Hanse Leads nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare Folgeschäden, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche Dritter gegen den Kunden; insoweit gelten die vorstehenden Haftungsbegrenzungen entsprechend.
(4)Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie soweit Hanse Leads eine Garantie übernommen hat oder eine zwingende gesetzliche Haftung besteht.
(5)Schadensersatzansprüche gegen Hanse Leads verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von zwei Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(6)Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten etwaiger Mitarbeiter und sonstiger Erfüllungsgehilfen von Hanse Leads.
§ 10 Geheimhaltung
(1)Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit offenbarten oder sonst bekannt werdenden vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln, nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden und nicht ohne vorherige Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
(2)„Geschäftsgeheimnisse" im Sinne dieser Klausel sind alle Informationen im Sinne von § 2 Nr. 1 GeschGehG, insbesondere Know-how, Kunden- und Interessentendaten, Preise, Kalkulationen, Geschäftsstrategien sowie sonstige nicht offenkundige geschäftliche Informationen.
(3)Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die der empfangenden Partei bereits vor Mitteilung bekannt waren, ihr ohne eigenes Verschulden öffentlich bekannt werden, von ihr nachweislich unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflicht oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
(4)Die Geheimhaltungspflicht besteht für die Dauer von fünf Jahren nach Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses fort. Für Geschäftsgeheimnisse, deren Offenlegung für die betroffene Partei existenzgefährdende Bedeutung hätte, gilt die Geheimhaltungspflicht zeitlich unbegrenzt fort.
§ 11 Datenschutz
(1)Beide Parteien beachten bei der Durchführung des Vertrags die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO.
(2)Der Kunde stellt sicher, dass die Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Zusammenarbeit (insbesondere von Interessenten- und Kundendaten) rechtmäßig ist, und holt hierfür erforderliche Einwilligungen ein bzw. stellt eine sonstige Rechtsgrundlage sicher.
(3)Soweit Hanse Leads im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien hierzu die erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO.
§ 12 Referenzkundennennung
(1)Hanse Leads darf den Kunden auf ihrer Website sowie in sonstigen Marketingmaterialien als Referenzkunden benennen und hierfür Name und Logo des Kunden in unveränderter Form nutzen (einfaches, jederzeit widerrufliches Nutzungsrecht).
(2)Hanse Leads darf im Rahmen der Zusammenarbeit erstellte Arbeitsergebnisse (z. B. Kampagnen- und Landingpage-Ausschnitte) zu eigenen Referenzzwecken nutzen. Soweit dem Kunden hieran ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt wurden, räumt der Kunde Hanse Leads hiermit die für die Referenzkundennennung erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein.
(3)Der Kunde kann der Nennung als Referenzkunde jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1)Der Vertrag kann von jeder Partei nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei auf Dritte übertragen werden. Hanse Leads darf den Vertrag ohne Zustimmung des Kunden auf mit ihr verbundene Unternehmen übertragen, soweit sich hierdurch keine inhaltlichen Nachteile für den Kunden ergeben.
(2)Alle in den Vertragsunterlagen in Bezug genommenen Anlagen, einschließlich online hinterlegter Dokumente, sind wesentlicher Bestandteil des Vertrags.
(3)Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
(4)Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(5)Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Hamburg.
(6)Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Hanse Leads · Jonas Lampe · Rauschener Ring 26c · 22047 Hamburg